Umlage beA

Die beA-Umlage wird jährlich in der Kammerversammlung beschlossen und richtet sich nach dem jeweils von der Bundesrechtsanwaltskammer voraussichtlich erhobenen Betrag.

Die Umlage ist zum 01.02. des jeweiligen Jahres fällig.

Diese Zahlung leisten alle Kammermitgleider, die am 01.01. des jeweiligen Jahres bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig zugelassen sind.