Aufgaben der RAK Braunschweig

Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist eine von insgesamt 27 örtlichen Anwaltskammer in Deutschland, mit einer aktuellen Mitgliederzahl von 1327 Kammerangehörigen.

Neben den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind ebenfalls die sog. Rechtsbeistände – auf Antrag -Kammermitglieder der jeweiligen Anwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer ist unter anderem für die Neuzulassung, Umzulassung und anderweitigen Zulassungen, als auch für den Widerruf der Zulassungen zur Anwaltschaft zuständig.

Die Rechtsanwaltskammer ist ein Organ der Berufsaufsicht der im Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwälte/innen in den Landgerichtsbezirken Braunschweig und Göttingen. Keinesfalls handelt es sich jedoch bei den Anwaltskammern um eine sog. Fachaufsicht.
Formale Beschwerden gegen berufswidriges Verhalten von Rechtsanwälten/innen werden durch Delegation des Vorstandes in dessen jeweilige Abteilung - von denen es insgesamt 9 an der Zahl gibt - zur Überprüfung und Bescheidung verwiesen.


Abteilungen des Vorstandes befassen sich wie folgt mit den anfallenden Aufgaben:


- Abteilung I ist zuständig für Verstöße gegen § 43 BRAO und § 6 ff. BORA,

- Abteilung II ist zuständig für berufsrechtliche Verstöße, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Abteilung I fallen,

- Abteilung III hat die gleiche Zuständigkeit wie Abteilung II,

- Abteilung IV ist zuständig für alle Zulassungsangelegenheiten,

- Abteilung V ist zuständig für anwaltliche Aus- und Fortbildung, insb. für die Fachanwaltschaften,

- Abteilung VI ist zuständig für Aus – und Fortbildung nichtjuristischer Mitarbeiter,

- Abteilung VII ist zuständig für Gebührenangelegenheiten und

- Abteilung VIII ist zuständig für Abwicklungsangelegenheiten


Nicht erlaubt, mithin strafrechtlich sanktioniert ist der Rechtsanwaltskammer mangels Zuständigkeiten als Fachaufsicht eine sog. materiell-rechtliche Beratung von Mandanten. Das Rechtsberatungsgesetz (RberG) verbietet unerlaubte Rechtsberatung gemäß § 8 RberG, mithin die Erledigung fremder Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise rechtliche Beratung wegen des Vorwurfs einer Falschberatung bzw. Schlechtleistung des Rechtsanwaltes, Verjährungseinreden oder aber das Vorliegen und die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen.

In Fragen des Gebührenrechts, mithin bei streitigen Rechtsanwaltsgebühren können im Einverständnis beider beteiligten Parteien durch die Kammer Schiedsgutachten- oder Schlichtungsvereinbarungen erfolgen.

Die Rechtsanwaltskammer ist überdies die zuständige Stelle für die Aus- und Weiterbildung der Anwältinnen und Anwälte, der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, der Rechtsanwalts – und/oder Notarfachangestelltinnen/fachangestellten, sowie für die Fortbildung zum Rechtsanwalts- und/oder Notarfachwirtin/wirt

Weitere Aufgaben der Rechtsanwaltskammern sind unter anderem die Mitwirkung an Gesetzesinitiativen des Landes und des Bundes, sowie der selbständigen Erarbeitung und Verabschiedung von Verordnungen auf Satzungsebene.
Ebenfalls die sog. Abwicklung von Kanzleien deren Eigentümer verstorben sind oder durch Zulassungswiderruf nicht mehr als Anwälte tätig sind, gehört zu den Aufgaben der Anwaltskammer.



Informationspflichten gemäß § 5 TMG.

Rechtsanwaltskammer Braunschweig | Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig
E-mail: info@rak-braunschweig.de | Telefon: 0531 – 123350, Fax: 0531 – 1233566

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