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Täuschung über Anwaltseigenschaft und Identitätsdiebstahl -2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Kanzlei Alex und Partner

Die Bundesrechtsanwaltskammer teilte uns mit Schreiben vom 26.11.2024 folgendes mit:
Folgende weitere Fake-Kanzlei-Fälle sind der BRAK zur Kenntnis gelangt:
1. Kanzlei Alex und Partner
Eine vermeintliche Kanzlei Alex und Partner wirbt unter der URL https://kanzlei-alex.de/ und bietet nach dem in den Bezugsrundscheiben beschriebenen Schema zum Schein Insolvenzgüter zum Verkauf an. Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich existierenden und in München zugelassenen Kollegen Olaf Alex aus und verwendet einen gefälschten Beschluss des Amtsgerichts München.
Neben dem Namen des betroffenen Kollegen wird im Impressum der Website auch dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift angegeben. Die übrigen biografischen Angaben und Telekommunikationsdaten stimmen indes nicht mit denen des Kollegen überein. 
Ein Abgleich mit den im BRAV hinterlegten Daten und insbesondere eine Rückfrage über die dort angegebene Kommunikationsdaten bzw. über das beA ermöglichen etwaig Betroffenen, betrügerische Angebote zu erkennen. Da der Kollege gegenwärtig keine eigene öffentliche Website betreibt, wird ferner jede vermeintlich auf ihn lautende Website oder mit einer solchen in Zusammenhang stehende E-Mail-Korrespondenz als betrügerisch einzuordnen sein. 

2. 2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Auch eine vermeintliche 2F-Kanzlei verfährt nach dem Insolvenz-Schema. Sie wirbt unter der URL https://www.2f-kanzlei.com/. Als „Partner“ bzw. Vertreter weist sie fälschlicherweise den in München zugelassenen Kollegen Fritz Johannes Roth aus. Sie missbraucht im Impressum ferner dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift. Auch diese Kanzlei verwendet in ihren Angebotsschreiben einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts München.
Ein Abgleich mit den im BRAV hinterlegten Kommunikationsdaten des echten Kollegen sowie eine Nachfrage auf einem dort angegebenen Kanal bzw. über das beA ermöglichen die Unterscheidung.