Nachfolgende Mail hat die Bundesrechtsanwaltskammer uns geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.12.2024 um 12:30 Uhr wurden durch eine kurzfristig Fehlerbereinigung in der beA-Anwendung folgende zwei Fehler erfolgreich behoben, da mit dem beA-Update am 16.11.2024 folgende Fehlersituationen entstanden sind:
1. Die Nutzbarkeit der Postfächer für dienstleistende europäische Rechtsanwälte war eingeschränkt. Diese waren zwar in beA aktiv, aber das Postfach wurde im SAFE nicht geführt.
Die Funktionen stehen nun wieder zur Verfügung.
2. Die ehemaligen Postfächer, für welche ein Abwickler eingetragen ist, konnten in der Empfängersucher gefunden werden und es war möglich, Nachrichten dorthin zu senden.
Die entsprechend zugesendeten Nachrichten konnten wir feststellen und haben inzwischen alle Absender informiert, dass die Nachrichten dem jeweiligen Empfänger nicht zugänglich gemacht werden können, da diese zum Zeitpunkt des Versanden nicht mehr zugelassene Rechtsanwälte waren. Die Absender in der Justiz werden zentral über das Projektbüro der IT AG Standard informiert. Die Absender außerhalb der Justiz erhielten entsprechende Nachrichten über beA/egvp.
Zusätzlich zu den vorliegenden Informationen zu den Nachrichten wurden die Absender über die jeweils bestellten Abwickler informiert.