Beschwerden gegen Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig übt die Berufsaufsicht über die in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Für den Fall, dass ein Mandant eines Rechtsanwalts oder aber die gegnerische Partei die Auffassung vertritt, dass der Anwalt gegen die ihm obliegenden Berufspflichten verstoßen habe, kann dies seitens der Rechtsanwaltskammer Braunschweig nach entsprechender schriftlicher Nachricht überprüft werden. Erforderlich ist insoweit lediglich, dass der Sachverhalt, der Gegenstand des förmlichen Beschwerdeverfahrens werden soll kurz dargestellt wird, ggf. ist die Beifügung von Schreiben angezeigt und deutlich erkennbar das Verhalten des Rechtsanwaltes, das letztlich Gegenstand der Beschwerde sein soll, mitgeteilt wird. Die Rechtsanwaltskammer kann das Verhalten des Rechtsanwalts jedoch nur unter berufsrechtlichen Aspekten prüfen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche darf die Rechtsanwaltskammer nicht überprüfen. Hierunter fällt auch die Frage, ob ein Anwalt das Mandat zur Zufriedenheit des Mandanten bearbeitet hat oder, ob der Rechtsanwalt zum Ersatz eines Schadens verpflichtet ist. Der Rechtsanwaltskammer ist eine sogenannte Rechtsberatung wegen des Rechtsberatungsgesetz verboten In solchen Fällen sollte im Zweifel der Rechtsrat eines anderen Rechtsanwalts eingeholt werden.
Vermittlungen
Bei Auseinandersetzungen zwischen Mandant und Rechtsanwalt bietet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Braunschweig außerdem entsprechend der Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO ein Vermittlungsverfahren an. In Absprache mit den Beteiligten nimmt sich ein Mitglied des Vorstands des Falles an und versucht eine einvernehmlichen Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen.
Ein Vermittlungsverfahren setzt jedoch voraus, dass beide Seiten damit einverstanden sind. Lehnt die Gegenseite die Teilnahme an einem Vermittlungsgespräch ab, dann ist die Vermittlung gescheitert, noch bevor sie begonnen hat.
Rechtsanwaltsgebühren
Soweit Sie Probleme mit einer Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwalts haben und ein Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt keine Lösung herbeiführen konnte, ist Ihnen die Möglichkeit eröffnet sich an die Rechtsanwaltskammer Braunschweig zu wenden.
Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig gibt keine Auskünfte dazu, ob eine anwaltliche Gebührt grundsätzlich hätte in Ansatz gebracht werden dürfen. Die Rechtsanwaltskammer kann jedoch auf der Basis der hiesigen Schieds- und Schlichtungsordnung einen Schiedsspruch fertigen oder aber ein Gebührenschiedsgutachten erstellen, wenn der Satzrahmen der Gebühr (das ist der Bruch, der vor der Gebühr steht) streitig ist.
Sowohl Sie, als auch Ihr Rechtsanwalt müssen jedoch mit der Durchführung des Schieds- oder Schlichtungsverfahrens einverstanden sein und eine entsprechende Erklärung unterschreiben.
Für das Gebührenschiedsgutachten fällt eine Gebühr in Höhe von 150,- € an, die von demjenigen zutragen ist, der unterliegt oder bei teilweisen obsiegen und unterliegen nach Quoten verteilt wird.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Rechtsanwaltskammer die Gebührenrechnung überprüfen.
Falls strittig ist,
- ob oder wie der Auftrag erteilt wurde,
- ob oder welche Gebühr der Sachverhalt auslöst (also über den Anfall der Gebühr),
- ob eine Schadensersatzforderung gegen die Gebührenschuld aufgerechnet
werden kann, oder
- ob bzw. wie hoch Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren angefallen sind,
kann die Rechtsanwaltskammer Braunschweig bedauerlicherweise nicht tätig werden. Hierbei handelt es sich um materiellrechtliche und prozessuale Fragen, die lediglich im Rahmen eines Zivilverfahrens durch die Gerichte geklärt werden können.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat hierzu noch ergänzend eine Erklärung des Systems der Anwaltsgebühren herausgegeben, so dassSie sich noch weitergehend informieren können.