Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, dass jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient. Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Zielgruppen
- Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im
Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben - Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende
Die Förderfähigkeit eines Ausbildungsbewerbers sollte grundsätzlich vor Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages von der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit geprüft werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der für Sie örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
Einen Vertragsvordruck für einen Einstiegsqualifizierungsvertrag finden Sie hier. Bitte reichen Sie den Vertrag in 4facher Ausfertigung bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Download Einstiegsqualifizierungsvertrag
Download Anlage zum Einstiegsqualifizierungsvertrag