Anwaltsausweis

Unseren Kammermitgliedern stellen wir auf Anforderung einen Anwaltsausweis aus.

Der neue, bundeseinheitliche Rechtsanwaltsanwaltsausweis ist im praktischen Scheckkartenformat gestaltet. Er ist zugleich auch internationaler Rechtsanwaltsausweis des Conseil des Barreaux de l'Union Européenne (CCBE).

Die Anforderung kann auch telefonisch oder schriftlich erfolgen. Wir übersenden dann ein Original-Antragsformular das ausgefüllt und zusammen mit einem Passfoto und der Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zurück zu senden ist. Der Anwaltsausweis kostet 30,- €.

Da das Antragsformular mit einem Barcode versehen ist, kann eine Übersendung per Email oder Fax nicht erfolgen.

Die Rechtsanwaltskammer übersendet die Antragsformulare zur Erstellung der Ausweise an die DATEV, sobald die erforderliche Anzahl von Anträgen bei der Kammer eingegangen ist.

Es kann in ungünstigen Fällen bis zu 3 Monaten dauern, bis Sie Ihren Ausweis erhalten. Bitte haben Sie in einem solchen Fall etwas Geduld.

 

ANFORDERUNG DES ANTRAGSFORMULARS

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.


Bitte tragen Sie rechts in das Feld den Text aus der Grafik ein.

  Captcha erneuern