Die Beitragspflicht besteht für die Dauer der Mitgliedschaft zur Rechtsanwaltskammer Braunschweig. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden für jedes Geschäftsjahr von der Kammerversammlung festgesetzt (§89 Abs. 2 Ziff. 2 BRAO).
Der Kammerbeitrag beträgt für das Kalenderjahr 330,00 € . Der Kammerbeitrag ist bis zum 31.03. des Jahres zu zahlen.
In diesem Jahr neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte entrichten den Jahresbeitrag in Höhe von 330,00 € nur anteilig (27,50/Monat), und zwar ab Beginn des auf die Zulassung folgenden Monats. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im laufenden Jahr als Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig gelöscht werden, wird der anteilige Kammerbeitrag erstattet.
Es ergeht ein gesonderter Beitragsbescheid. Für das Einzugsverfahren nutzen Sie bitte das SEPA-Basis-Formular.