Beschwerden

Die Rechtsanwaltskammer ist ein Organ der Berufsaufsicht der im Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Diese sogenannten Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Wenn Sie der Meinung sind, ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin habe gegen Berufspflichten verstoßen, können Sie Ihre Beschwerde in schriftlicher Form, gern auch per Mail, an die Rechtsanwaltskammer senden. In der Beschwerde sollten Sie den Vorwurf genau beschreiben und ggf. durch Schriftstücke belegen. Die zuständige Abteilung des Vorstandes wird dann prüfen, ob ein berufswidriges Verhalten vorliegt und ggf. Maßnahmen ergreifen.

Stellungnahmen zu möglicher Falschberatung oder Schlechtleistung des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin kann die Rechtsanwaltskammer nicht vornehmen. Ebenso sind wir nicht befugt, zu prüfen ob ggf. Schadensersatzansprüche bestehen. Solche Rechtsfragen sind ggf. vor den hierfür zuständigen Zivilgerichten zu klären.