Aufgaben und Organisation

Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die ihr im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung übertragenen hoheitlichen Aufgaben für ihre Mitglieder war. Sie ist eine von insgesamt 27 örtlichen Rechtsanwaltskammern, die sich in der Bundesrechtsanwaltskammer als Dachverband zusammengeschlossen haben. Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig ist für ca. 1700 Mitglieder zuständig.

Unsere Aufgaben

Zu den Aufgaben der Kammer gehört nicht nur die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ggf. der Widerruf der Zulassung, sondern auch die Beratung und Belehrung der Kammermitglieder, die Überwachung der Einhaltung der den Mitgliedern obliegenden Berufspflichten und die Vermittlung und Schlichtung zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen diesen und ihren Auftraggebern.

Daneben ist die Rechtsanwaltskammer auch zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Mitarbeiterinnen, den Rechtsanwaltsfachangestellten und wirkt bei der Ausbildung und Prüfung von Studierenden und Referendaren mit..

Die Kammer verleiht auch die Fachanwaltsbezeichnungen, die inzwischen für 21 Rechtsgebiete vorhanden sind.

Darüber hinaus erstattet die Kammer auf Anforderung der Landesjustizverwaltung, der Gerichte und Verwaltungsbehörden des Landes Gutachten zu Gebühren- und Rechtsfragen.

Auch bei Gesetzesvorhaben wird regelmäßig die Auffassung der Rechtsanwaltskammern eingeholt und Gelegenheit gegeben, hieran durch Stellungnahmen mitzuwirken.

Schließlich gehört es auch zu den Aufgaben der Anwaltskammer, dafür zu sorgen, dass Kanzleien von verstorbenen oder anderweitig ausgeschiedenen Kammermitgliedern ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Zur Erfüllung der zahlreichen Aufgaben des Kammervorstands, der jeweils für 4 Jahre gewählt wird und ehrenamtlich tätig ist, sind gesonderte Abteilungen gebildet worden.

Was wir nicht sind

Zur Vermeidung von Missverständnissen und falschen Erwartungen ist darauf hinzu-weisen, dass die Rechtsanwaltskammer keine Fachaufsicht über die ihr angehörenden Mitglieder ausübt. Im Rahmen von Beschwerden kann die Kammer daher nur prüfen, ob berufsrechtliche Verstöße vorliegen und dann ggf. eine Rüge erteilen oder die Angelegenheit zur weiteren Klärung an die Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Diese entscheidet dann, ob eine Anschuldigungsschrift beim Anwaltsgericht eingereicht wird.

Eine rechtliche Beratung von Mandanten und eine Entscheidung über die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit und z. B. der Frage ob wegen Falschberatung oder Schlechtleistung Schadensersatzansprüche bestehen, kann daher nicht erfolgen.

Die Rechtsanwaltskammer bietet jedoch die Möglichkeit an, ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren durchzuführen, sofern beide Seiten hiermit einverstanden sind.

Außerdem besteht seit Anfang dieses Jahres auch eine von der Bundesrechtsanwaltskammer (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de) eingerichtete Schlichtungsstelle in Berlin, an die sich Mandanten mit ihrem Anliegen wenden können.