Kammer-Ident-Verfahren

beA-Signatur-Karte –Antragsunterlagen für das Kammer-Ident-Verfahren

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer gibt folgende Anweisung, wie Sie an Ihre Antragsunterlagen für das Kammer-Ident-Verfahren kommen:

Kammer-Ident-Verfahren für die beA-Karte Signatur

Unsere Mitglieder, die eine beA-Karte Signatur bestellt haben, können ab August das qualifizierte Signaturzertifikat auf die Karte aufladen. Hierzu werden Sie von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer individuell per E-Mail angeschrieben und hinsichtlich des Aufladeverfahrens informiert.

Um das qualifizierte Signaturzertifikat auf die Karte aufladen zu können, ist online ein signaturrechtlicher Antrag zu stellen. Zur Durchführung der signaturrechtlichen Identifizierung gibt es zwei Verfahren:

  • Notar-Ident-Verfahren
  • Kammer-Ident-Verfahren

Das Kammer-Ident-Verfahren ist für unsere Mitglieder kostenfrei. Zur Identifizierung bringen Sie bitte den „Antrag auf Dienstleistung der Zertifizierungsstelle der BNotK“ und das „Identifizierungsformular“ ausgefüllt und ausgedruckt sowie Ihren aktuell gültigen Personalausweis mit.

Nach erfolgter Identifizierung erhalten Sie eine elektronische Mitteilung mit einer detaillierten Beschreibung, wie Sie das qualifizierte elektronische Zertifikat auf Ihre beA-Karte aufladen können. Eine entsprechende Software stellt die Zertifizierungsstelle der BNotK zur Verfügung. Der PIN für das qualifizierte elektronische Zertifikat wird Ihnen elektronisch übermittelt.

Zur Durchführung des Kammer-Ident-Verfahrens vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Friedrichs (0531/ 1233513) in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Braunschweig.