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Vermittlung und Schlichtung

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten wurde eine zentrale und von den regionalen Rechtsanwaltskammern unabhängige Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geschaffen. Diese Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird in Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant tätig und ergänzt die Schlichtungsangebote der regionalen Rechtsanwaltskammern. Informationen zum Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie im Internetportal der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.

Vermittlungen

Bei Auseinandersetzungen zwischen Mandant und Rechtsanwalt bietet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Braunschweig entsprechend der Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO ein Vermittlungsverfahren an. Auf Antrag eines Beteiligten nimmt sich ein Mitglied des Vorstands des Falles an und versucht eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen. Ein Vermittlungsverfahren ist in der Regel nur erfolgversprechend, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Die Kammer kann einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.

Eine Vermittlung durch die Rechtsanwaltskammer kommt in Gebührenstreitigkeiten nur sehr beschränkt in Betracht. Denn die Rechtsanwaltskammer ist gem. § 14 Abs. 2 RVG zur Erstattung von Gutachten gegenüber dem Gericht verpflichtet, wenn ein Rechtsstreit über die Höhe einer vom Rechtsanwalt berechneten Rahmengebühr im Streit steht. In solchen Fällen darf der Vorstand keine außergerichtliche Vermittlung durchführen.