Sterbegeld

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer kann im Falle des Ablebens eines Kammermitglieds oder eines ehemaligen aus Alters- oder Krankheitsgründen ausgeschiedenen Mitglieds bis zu 2.500,00 EUR als Sterbegeld auszahlen, um die Kosten einer angemessenen Beerdigung zu decken und den dafür berechtigten Angehörigen des Verstobenen eine erste finanzielle Hilfe zu gewähren. Das Sterbegeld wird ggf. auf Antrag gewährt.

Die Einzelheiten und Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Sterbegeldordnung in der aktuellen Fassung.