Zum 01.01.2027 wird beim Finanzamt Lüneburg eine Zentralstelle für die Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Grunderwebsteuerfälle eingerichtet. Die Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden wurde entsprechend geändert. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden, veröffentlicht im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 23.10.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 93), finden Sie nachfolgend:
Niedersächsiches Gesetz- und Verordnungblatt
