Seminare für Anwälte

08.11.2024 Nebengüterrecht 2024

Referent: Dr. Thomas Herr, Baden-Baden
Zeit: 08.11.2024 (Freitag) von 12:00 Uhr bis 17:30 Uhr (inklusive 30 min. Pause)
Ort: Seminarraum der Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Lessingplatz 1, 38100 Braunschweig
Gebühr: 90,- €
*Anerkennung gem. § 15 FAO für Familienrecht
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Inhalt:

Das Seminar behandelt in strukturierter, gut erfassbarer und in die praktische Anwaltsarbeit umsetzbarer Form die wichtigsten nebengüterrechtlichen Anspruchsgrundlagen:

- konkludente Ehegatteninnengesellschaft
- ehebezogene Zuwendung
- familienrechtlicher Kooperationsvertrag.

Vortrag, Präsentation, Skript, Checklisten und Schriftsatzmuster vermitteln das erforderliche und später griffbereite Wissen für diejenigen Fälle, in denen der Zugewinnausgleich scheitert, obwohl bei der Gegenpartei Endvermögen und ggf. auch ein Zugewinn vorhanden ist, dessen Ausgleich nach § 1378 BGB aber entweder an rechtlichen (insbesondere Gütertrennung oder modifizierter Zugewinnausgleich) oder an tatsächlichen (überschuldetes gegnerisches Anfangsvermögen oder – insbesondere – in der Ehe untergegangenes gegnerisches Anfangsvermögen) Umständen scheitert.

Die rechtlichen Gegebenheiten drohen in der Praxis oft am fehlenden grundsätzlichen Verständnis des Nebengüterrechts zu scheitern. Das Seminar erläutert daher zunächst in der gebotenen Kürze den Entstehungsgrund und die Entwicklung des Nebengüterrechts. Es führt von dort, jeweils aufeinander aufbauend, über die Tatbestandsvoraussetzungen (Darlegungs- und Beweislast,) das Konkurrenzverhältnis zum Zugewinnausgleich und die Rechtsfolgen zu  Schriftsatzmustern einer Checkliste. Aus Allem ergeben sich Angriffs- und korrespondierende Abwehrstrategien.

Auch die Interdependenzen zur Ehevertragskontrolle werden angesprochen. In diesem Zusammenhang wird die Funktionsäquivalenzrechtsprechung des Bundesgerichshofs zur Gütertrennung in Unternehmer-Hausfrauen-Ehen.